CSC Donaublüte e.V.
Dein Cannabis Social Club in Ulm
 

Was ist laut KCanG erlaubt?

FAQ zu Cannabis Social Clubs


Hier klären wir für dich die häufigsten Fragen, die rund um das Thema Mitgliedschaft in Cannabis Social Clubs aufkommen.







Warum Cannabis Social Clubs?

Die Idee hinter Cannabis Social Clubs ist einen sicheren, verantwortungsvollen und sozial verträglichen Gebrauch von Cannabis zu gewährleisten und den Schwarzmarkt einzudämmen.



Was ist der Nutzen eines CSCs im Vergleich zum Eigenanbau?


  • Kinder- und Jugendschutz: Sind Kinder zu Hause ist ein Anbau in den eigenen vier Wänden schwierig. Unser Anbauort hält alle notwendigen Abstandsregeln und Sicherheitsmaßnahmen ein.
  • Rein: Wir unterliegen strengen Anforderungen. Katzen- oder Hundehaare in der Wohnung oder Insekten auf dem Balkon? Das gibt es bei uns nicht. Durch genaues Monitoring und Kontrollen stellen wir sicher, dass das Cannabis Schimmelfrei und rein ist.
  • Option: Nicht jeder hat die Zeit, den Platz oder die Möglichkeit um selbst anzubauen - statt deshalb auf den Schwarzmarkt ausweichen zu müssen, bieten CSCs eine legale Alternative.
  • Verfügbarkeit und legale Menge: Bis zur Ernte vergehen drei Monate und bereits mit einer Pflanze kann die legale Besitzmenge von 50 g überschritten werden.
  • Gemeinschaft: Ein CSC bietet dir den Austausch mit Gleichgesinnten und durch den Präventionsbeauftragten zudem immer einen Ansprechpartner.



Warum lohnt es sich, schon jetzt Mitglied zu werden?

Als CSC dürfen wir maximal 500 Mitglieder aufnehmen. Bereits jetzt ist der Ansturm auf die CSCs groß. Daher ist es sinnvoll, sich einen Platz zu sichern und dabei ein Zeichen für Legalisierung zu setzen.



Wie alt muss ich sein um Mitglied in eurem CSC werden zu können?

Bei uns beträgt das Mindestalter 21 Jahre.



Wie viel Cannabis kann ich pro Monat im CSC erhalten?

Bist du über 21 Jahre alt, so kannst du bis zu 50 g pro Monat erhalten, jedoch nicht auf einmal, sondern auf (mindestens) 2 Abholungen verteilt (pro Abholung sind maximal 25 g erlaubt).



Kann ich in mehreren CSCs gleichzeitig Mitglied sein?

Nein. Um zu verhindern, dass der Konsum über der vom KCanG vorgegebenen monatlichen Maximalmenge liegt, lässt das Gesetzt die Mitgliedschaft in nur EINEM CSC zu.



Kann ich Stecklinge bei euch erhalten?

Ja, wir dürfen für den privaten Eigenanbau zum Eigenkonsum auch Stecklinge abgeben: Pro Monat bis zu 5.



In welcher Form kann ich Cannabis bekommen?

Anbauvereinigungen dürfen nach § 19 KCanG Marihuana, Haschisch, Stecklinge oder
Samen abgeben. Cannabis darf nicht in Form von Edibles sowie allen anderen Formen
abgegeben werden.



Kann ich Cannabis versenden oder abholen lassen?

  • Eine Abholung ist nur persönlich unter Vorlage des Lichtbild- UND Mitgliedsausweises in der Abgabestelle möglich. Automaten oder die Abholung durch Dritte sind gesetzlich (auch mit Vollmachterteilung) nicht erlaubt (§ 19 KCanG).
  • Es ist gemäß § 19 und § 20 KCanG nicht erlaubt, Cannabis zu versenden (auch nicht an Patienten). Die Abgabe darf nur auf dem befriedeten Besitztum des CSCs erfolgen.
  • Cannabis darf nach § 19 KCanG von CSCs nur an Mitglieder zum Eigenkonsum abgegeben werden. Der Zugang zur Anbau- und Abgabestelle ist nur Mitgliedern gestattet.



Muss der CSC in meinem Ort sein?

Nein - du kannst in einem CSC deiner Wahl Mitglied werden, der dir vom Stil, Preis und der Fahrtstrecke zum Abgabestelle am meisten zusagt.



Können wir uns in der Abgabestelle zum Konsumieren treffen?

Nein, das KCanG untersagt den Konsum von Cannabis sowie Alkohol und anderen Drogen in der Abgabestelle.



Ab wann bekommt man Cannabis im CSC?

CSCs dürfen nach § 11 KCanG erst nach der Erteilung der Anbaugenehmigung mit dem
Anbau von Cannabis beginnen. Bis zur ersten Ernte und Abgabe dauert es entsprechend.

Wir haben die Anbaugenehmigung bereits gestellt und hoffen auf baldige Erteilung.



Solltest du noch Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, kannst du uns direkt dazu kontaktieren. 

Wir stehen dir gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

 
 
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